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    Spendenbegünstigung

    Seit Dezember 2019 sind Ihre Spenden für unseren Verein
    gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG STEUERLICH ABSETZBAR!

    Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den Gesundheits- und Sozialsprengel Pillersee. Dadurch können wir für unsere Klienten auch Leistungen finanzieren, für die wir keine öffentlichen Gelder erhalten.

    Durch Ihre Hilfe ist es auch möglich, dass wir Heilbehelfe wie z.B. Pflegebetten, Rollstühle usw. anschaffen um diese zu günstigen Tarifen an Bedürftige weiterzugeben.

    Durch die neue gesetzliche Regelung der „Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung“ müssen nun alle Spenden ab 01.01.2017, die als Sonderausgabe berücksichtigt werden sollen, von den jeweiligen Organisationen erfasst und bis Ende Februar des Folgejahrs an das Finanzamt übermittelt werden.

    Dazu ist es notwendig, Vor- und Zuname und das Geburtsdatum bei der Spende anzugeben, ansonsten werden die Spenden seit 2017 vom Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt!

    Betriebliche Spenden können als Betriebsausgabe erfasst werden und sind von dieser Regelung nicht betroffen!

    Kontoverbindung:       AT84 3626 3000 0452 5101             BIC RTZIAT22358